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Mitgliedschaft:

Veröffentlicht am 22.12.2020

Der Verein bietet seine Dienstleistungen im Rahmen einer unbefristeten Mitgliedschaft an. Die Rahmenbedingungen der steuerlichen Hilfeleistungen für Lohnsteuerhilfevereine ergeben sich aus dem § 4 Nr 11  StBerG.

Der Verein ist eine Selbsthilfeeinrichtung für

-Arbeitnehmer, Beamte,

-Rentner und Pensionäre, mit ausschließlich Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit sowie sog. Mini-Jobs und Lohnersatzleistungen,

-Renten und Pensionen,

-Vermietung und Kapital,soweit die Einkunftshöhen von 18.000 € bei Ledigen und 36.000 € bei verheirateten nicht überschritten werden

-Unterhaltsleistungen

 

Die Höhe des Mitgliedbeitrags richtet sich nach der Beitragsordnung.

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Mitgliedschaft:

Veröffentlicht am 06.10.2011

Der Verein bietet seine Dienstleistungen im Rahmen einer Mitgliedschaft an. Die Rahmenbedigungender steuerlichen Hilfeleistungen ergeben sich aus dem § 4 Nr 11  StBerG.

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